Arbeitsstunden im TC Zeuthen

Warum gibt es Arbeitsstunden?

Mitglieder, die sich aktiv einbringen, helfen, die Vereinsbeiträge niedrig zu halten. Gemeinsame Arbeitseinsätze stärken zudem das Miteinander und fördern das Vereinsleben.

Wer muss Arbeitsstunden leisten?

Alle Mitglieder ab 16 Jahren. Ausgenommen sind Ehrenmitglieder sowie passive oder fördernde Mitglieder.

Wie können Arbeitsstunden geleistet werden?

Arbeitsstunden können durch folgende Tätigkeiten erbracht werden:

  • Teilnahme an gemeinsamen Arbeitseinsätzen,
  • Aufgaben im Auftrag oder in Absprache mit dem Vorstand,
  • Regelmäßige Tätigkeiten nach Plan und Rücksprache mit den jeweiligen Ansprechpartnern (z. B. Reinigung des Vereinsheims).

Die geleisteten Stunden werden im Arbeitsbuch erfasst und müssen vom Vorstand oder der beauftragten Person bestätigt werden.
Hinweis: Die normale Platzpflege gemäß Platzordnung zählt nicht als Arbeitsstunde.

Wie viele Stunden sind zu leisten?

Die Mitgliederversammlung legt die Anzahl fest – derzeit fünf Stunden pro Saison. Ein Teil davon sollte idealerweise beim Frühjahrs-Arbeitseinsatz erfolgen.
Neue Mitglieder, die im zweiten Halbjahr eintreten, müssen die Hälfte der Stunden leisten.

Keine Zeit?

Wer keine Arbeitsstunden leisten kann oder möchte, zahlt ersatzweise 10 Euro pro nicht geleisteter Stunde. Diese Regelung ist in der Finanzordnung verankert und wird in der Mitgliederversammlung festgelegt.

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